FLL, 3. Ausgabe 2020, DIN A4 Broschüre, 54 Seiten
Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen
Bäume verbessern mit ihren vielfältigen Funktionen als Straßenbegleitgrün oder in Grünflächen unseren Lebensraum. Durch viele verschiedene Umwelteinflüsse werden vor allem Stadtbäume stark beansprucht und ggf. gefährdet. Dadurch können sie, z. B. durch abbrechende Äste oder durch ihr Umstürzen, zur Gefahr werden. Um die Verkehrssicherheit von Bäumen aufrechtzuerhalten und Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Baumeigentümer sind verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu gewährleisten.
Die Baumkontrollrichtlinien der FLL sind seit 2004 das Standardwerk für Kontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Dem Berufsstand steht damit erstmals ein Regelwerk zur Verfügung, das auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung u. a. Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit von Baumkontrollen definiert und Klarheit für Auftraggeber und Auftragnehmer schafft. Bereits nach kurzer Zeit fand das Regelwerk in vielen Kommunen Anwendung, auch die Rechtsprechung nimmt in den vergangenen Jahren immer wieder Bezug auf die Baumkontrollrichtlinien.
Die letzte Ausgabe der Baumkontrollrichtlinien wurde 2010 veröffentlicht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden nur wenige Änderungen durchgeführt. Ergänzt wurde eine Passage zur Kontrolle von flächigen Baumbeständen.
FLL, 1. Ausgabe 2013, Din A4 Broschüre, 42 Seiten
Richtlinien für Eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen
Jeder, der einen Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück duldet, hat für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Der Baumeigentümer bzw. der auf andere Weise für den Baum Verantwortliche ist demnach grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Wenn nach der Regelkontrolle (siehe FLL-Baum-kontrollrichtlinien) Zweifel über die Verkehrssicherheit (Stand- und/oder Bruchsicherheit) und/ oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben, sind Eingehende Untersuchungen erforderlich.
Das neue Regelwerk trifft Aussagen zu Rechtlichen Grundlagen, dem allgemeinen und methodischen Vorgehen, Dokumentation, Fachlichen Voraussetzungen sowie zum weiteren Vorgehen. Darüber hinaus enthalten die Richtlinien Hinweise zu den verschiedenen Methoden und technischen Untersuchungsverfahren.
Die bisher als informativer Anhang geplanten Datenblätter der Hersteller und Anbieter zu den verschiedenen technischen Untersuchungsverfahren und Methoden werden in einem zweiten Arbeitsschritt in einer informativen Publikation veröffentlicht.
Details: Geltungsbereich, Zweck / Normative Verweise / Rechtliche Rahmenbedingungen (Grundsätze zu Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht, Fachliche Konsequenzen) / Fachliche Grundlagen („Lebewesen Baum“, Entwicklungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können) / Regelkontrollen und Eingehende Untersuchungen (Grundsätze / Eingehende Untersuchungen: Allgemeines und methodisches Vorgehen, Auswahl von Methoden und Verfahren, Intensive, visuelle Untersuchung und einfache Berechnungen, Technische Untersuchungsverfahren, Zusammenfassende Beurteilung / Weiteres Vorgehen / Fachliche Eignung / Dokumentation) / Weitere Quellen und Literatur / Bezugsquellen / Normativer Anhang – Begriffsbestimmungen
Mit den Baumkontrollrichtlinien sollen für die Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen allgemein gültige Grundsätze und Anforderungen aufgestellt werden.
FLL, 2. Ausgabe 2015, DIN A4, 64 Seiten + GALK-Straßenbaumliste
Planung, Pflanzarbeiten, Pflege
Bäume als ein wichtiger Bestandteil unseres Lebensraumes werden in jedem Jahr in großer Anzahl gepflanzt. Oftmals wird gerade der Pflanzenauswahl bzw. der Abstimmung von „Pflanze auf Standort“ nicht genug Beachtung geschenkt, der Raumbedarf nicht ausreichend berücksichtigt und Anforderungen an Nährstoff- und Wasserversorgung sowie notwendige Schnittmaßnahmen vernachlässigt.
Die FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen“ ergänzen die Landschaftsbau-Fachnormen und geben Hilfestellungen für Planung, Standortvorbereitungen, Pflanzarbeiten und Pflege. Zur Anwendung kommen die Empfehlungen u. a. bei Baumpflanzungen mit besonderen Anforderungen an den Standort insbesondere im besiedelten Bereich und an Straßen. Teil 1 wird ergänzt um Teil 2 „Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“.
Die FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1“ erschienen erstmals 2005 und wurden in der Praxis gut aufgenommen. Mit der Ausgabe 2015 wurden die Inhalte in der praktischen Anwendung überprüft und teilweise durch neue Erkenntnisse ergänzt und verbessert.
Details: Geltungsbereich, Zweck / Normative Verweise / Begriffsbestimmungen / Allgemeine Planungsgrundsätze (Allgemeines, Funktionen von Bäumen, Rechtliche Grundlagen, Baumpflanzungen in Verkehrsflächen, Ansprüche der Bäume an den Standort, Auswahl der Baumarten, Nachpflanzungen im Bestand) / Vergabe, Vertrag (Standard-Vergabe, Beschränkte Ausschreibung, Bauseitige Pflanzenlieferung, Angabe der Herkünfte durch den AG bzw. AN, Grundsätze für Ausschreibung und Leistungsverzeichnis, Prüf- und Hinweispflicht des AN), Pflanzung (Pflanzenqualität, Transport auf der Baustelle, Pflanzschnitt, Wurzelbehandlung, Pflanzgrube, Pflanzloch, Startdüngung, Ergänzende Stoffe zur Boden- und Substratverbesserung, Anwässern, Baumverankerung, Baumscheibe, Stammschutz, Anfahrschutz, Fertigstellungspflege) / Abnahme (Abnahme und Mängelansprüche, Kontrollen für die Abnahme, Durchführung und Verweigerung der Abnahme), Mängelbeseitigung (Allgemeines, Pflanzenausfall vor der Abnahme, Pflanzenausfall während der Verjährungsfrist) / Entwicklungs- und Unterhaltungspflege (Ziele, Schnittmaßnahmen, Düngen, Wässern, Verankerung, Bsp. Zusammenfassung der Maßnahmen) / Quellen-/Literaturverzeichnis / informativer Anhang (u.a. Muster für Bewerbungsbedingungen, Kontrolle der Bäume bei Anlieferung, Muster-Formblatt Baumpflanzarbeiten, Kontrollprüfung der ausgeführten Pflanzarbeiten, GALK-Straßenbaumliste)
FLL, 2. Ausgabe 2010, DIN A4 Broschüre, 64 Seiten
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate
Schon bei der Planung und Ausführung ist darauf zu achten, dass die Pflanzen sich entsprechend dem Begrünungsziel entwickeln und sie die vorgesehenen Funktionen möglichst langfristig erfüllen können. Hierzu ist der Bedarf an ober- und unter-irdischem Raum zu berücksichtigen und es sind geeignete Bodenverhältnisse zu schaffen.
Oft wird dies nicht ausreichend beachtet. Die Baumschulware wird in viel zu kleine Pflanzgruben gesetzt und weiterer durchwurzelbarer Boden steht nicht zur Verfügung.
Durch entsprechende Standortvorbereitungen können bereits zum Zeitpunkt der Neupflanzung durch die richtige Pflanzgrubengröße und geeignete Bodensubstratwahl langfristig wirksame Voraussetzungen für eine positive Entwicklung geschaffen werden.
Schwerpunkte der vollständig überarbeiteten Empfehlungen sind daher Anforderungen an Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung sowie die hierzu erforderlichen Bauweisen und Substrate. Es werden u. a. Mindestanforderungen an Korngrößenverteilung, Wasserdurchlässigkeit, Wasserspeicherfähigkeit, Porenvolumen und organische Substanz des Substrates definiert.
Details: Geltungsbereich / Normative Verweise / Begriffsbestimmungen / Allgemeine Planungsgrundsätze (Allgemeines, Wurzelbereich, Boden und Baugrund, Bodennässe, Versiegelte Fläche, Unterirdische Leitungen) / Pflanzgrubenbauweisen / Pflanzgrube (Größe, Baugrund, Substrat – Allgemeines, Korngrößenverteilung, Wasserdurchlässigkeit, Wasserkapazität, Luftkapazität, Organische Substrate, Bodenreaktion, Salzgehalt, Nährstoffgehalt, Zusatzstoffe, Ergänzende Stoffe zur Substratverbesserung) / Herstellung, Einbau (Pflanzgrubensohle, Substrat, Gießmulde, Baumscheibe, Randeinfassung) / Bautechnische Belüftungsmaßnahmen (Grabenbelüftung, Tiefenbelüftung) / Prüfungen / Weitere Quellen und Literatur / Normativer Anhang (Herstellung von Prüfkörpern und Beschreibung der Methoden zur Ermittlung von maximaler Wasserkapazität, Wasserdurchlässigkeit und Luftkapazität von Substraten bei definiertem Verdichtungsgrad im Labor) / informativer Anhang (Symbiosefähigkeit ausgewählter Laub- und Nadelgehölze mit Mykorrhiza-Pilzen, Anforderungen an Mykorrhiza-Impfstoffe)
Artenvielfalt im Lebensraum Baum Erhalten, Schützen, Pflegen, 2021
Der Verlust an Tier- und Pflanzenarten ist allgegenwärtig, weshalb der Artenschutz in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Viele Arten und damit auch deren Lebensstätten sind inzwischen gesetzlich streng geschützt.
Bäumen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie sind nicht nur selbst schützenwerte Lebewesen, sondern bieten vielen Arten einen unverzichtbaren Lebensraum, der ihnen Nahrung und Schutz gewährt und als Stätte der Fortpflanzung und Aufzucht dient.
Die gute fachliche Praxis der Baumpflege leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz, indem sie für den Schutz und Erhalt von Bäumen sorgt, woraus sich wiederum ein größtmöglicher Schutz und Erhalt von Lebensraumstrukturen ergibt. Durch gesetzliche Vorgaben des BNatSchG hat dabei der konkrete Artenschutz bei Arbeiten am/im Baum eine große Bedeutung. In der täglichen Praxis gilt es, Lebensraumstrukturen zu erkennen und zu schützen, Lebensstätten zu erhalten sowie darauf abgestimmte Maßnahmen abzuleiten. Eine enge Abstimmung zwischen Naturschutz und Baumkontrolle bzw. Baumpflege ist dabei unabdingbar.
Dieser Fachbericht stellt rechtliche Grundlagen zum Artenschutz und zur Verkehrssicherungspflicht von Bäumen dar, vermittelt Grundkenntnisse über Lebensraumstrukturen und der dort lebenden geschützten Arten und soll die Beteiligten für die unterschiedlichen Belange sowie für die mögliche Verknüpfung von Artenschutz und Verkehrssicherungspflicht sensibilisieren.
Er soll der Information von Auftraggebern, Planern, ausführenden Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, Baumpflegern, Baumkontrolleuren, Sachverständigen sowie Naturschutzbehörden und sonstigen politisch oder fachlich Verantwortlichen dienen und kann als Ratgeber und Anleitung zum Handeln genutzt werden.
FLL, 1. Ausgabe 2021, DIN A4 Broschüre, 62 Seiten
FLL, 1. Ausgabe 2020, DIN A 5 Broschüre, 80 Seiten
Hintergrund und Inhalt des RegelwerksDie „TL-Baumschulpflanzen – Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen)“, Ausgabe 2020 folgen den „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, Ausgabe 2004.Sie definieren für die Vertragsparteien eine einwandfreie Qualität von Pflanzen aus Anzuchtbeständen und entsprechen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den Erfahrungen der Praxis, sodass sie als „anerkannte Regeln der Technik“ im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) angesehen werden können.In Bauverträgen, deren Grundlage die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sind, werden sie durch die Nennung in Abschnitt 2.2 ATV DIN 18320 Vertragsbestandteil. Außerdem sind die Gütebestimmungen über den Abschnitt 4.1 in DIN 18916 verbindlich für Pflanzen aus Anzuchtbetrieben anzuwenden. Die TL-Baumschulpflanzen werden damit Teil einer vertraglichen „Rückfallebene“, einzelvertragliche Regelungen haben Vorrang.Die TL-Baumschulpflanzen setzen den Rahmen der Qualitätsanforderungen. Welche Arten und Sorten mit welchen Qualitätsanforderungen kombiniert mit den Sortierungen in den Handel kommen, wird im Baumschul-Katalog-Stamm (BKS) festgelegt. Dieser kann bezogen werden bei der BSG - Bund Deutscher Baumschulen – Servicegesellschaft mbH.Da die TL-Baumschulpflanzen weitreichende Regelungen enthalten, welche Auswirkungen auf die Kulturverfahren haben, ist für die Einführung eine Übergangsfrist vorgesehen: Die Ausgabe 2020 der „TL-Baumschulpflanzen – Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen)“ ersetzen die „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, Ausgabe 2004 ab dem Liefertermin 01. Juli 2021. Sollen sie vorher gelten, muss dies ausdrücklich vereinbart werden.
FLL, 6. Ausgabe 2017, DIN A5 Broschüre, 90 Seiten
Mit der neuen Auflage der ZTV-Baumpflege steht den Fachleuten ein aktuelles Regelwerk als wichtige Arbeitshilfe zur Verfügung, das Begriffe, aber auch Anforderungen an Leistungen und Baustoffe definiert und damit als Vertragsgrundlage für die Vergabe und Leistungsbeschreibung sowie als Hilfestellung für die Kontrolle der ausgeführten Leistungen und die Abrechnung dient.
Schwerpunkte der Überarbeitung waren:
Jungbaumpflege, abgestimmt mit den „Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1“;
Artenschutz mit entsprechender Berücksichtigung der Vorgaben des BNatSchG;
Aufnahme von Form- und Kopfbaumschnitt;
Kronensicherung;
Begriffsbestimmungen;
Umfangreiche Neustrukturierung durch formale Anforderungen an Aufbau und Formulierung von ZTV sowie durch inhaltliche Änderungen.
FLL, 3. Ausgabe 2005, DIN A5 Broschüre, 36 Seiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern
Wenn ein gesunder Baum weichen muss, weil sein Standort anderweitig gebraucht wird, dauert es nur wenige Minuten, ihn abzusägen. Dass dieser Baum allerdings Jahrzehnte gebraucht hat, bevor er so positive Eigenschaften wie die Verbesserung des Kleinklimas, die Bindung von Feinstaub oder das Verschönern und Gestalten unserer Umwelt entwickeln konnte, wird in einem solchen Moment nicht bedacht.
Dabei ist es heute durch moderne Verpflanzverfahren und Maschinen möglich, selbst sehr große Bäume problemlos zu verpflanzen. Allerdings erfordert das Verpflanzen von Großbäumen, die nicht aus regelmäßig verschulten Aufzuchtsbeständen stammen, besondere Maßnahmen insbesondere bei der Vorbereitung und der anschließenden Nachsorge. Diese gehen weit über das hinaus, was beim Pflanzen von Baumschulgehölzen notwendig ist. Darüber hinaus stammen die Bäume in den meisten Fällen aus Flächen des Auftraggebers, so dass diesen eine besondere Verantwortung zuteilwird. Die Regelungen in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und in den Landschaftsbaufachnormen reichen in diesen Fragen bei weitem nicht aus. Daher ist es notwendig, im Vertrag zusätzliche Vereinbarungen zu treffen. Auch wenn sie für jeden Vertrag im Einzelnen gesondert vereinbart werden muss, stellt sie zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung die anerkannten Regeln der Technik dar.
Die Überarbeitung der 2. Auflage von 1995 ergab sich aus den notwendigen Anpassungen an die ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten, den Landschaftsbaufachnormen und den erst kürzlich erschienen FLL-„Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1 und 2“.
Details: Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung (Angaben zur Baustelle, Angaben zur Ausführung, Einzelangaben bei Abweichungen von dieser ZTV, Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen, Abrechnungseinheiten) / Geltungsbereich, Allgemeines (Rechtscharakter, Begriffe, Verpflanzfähigkeit, Verpflanzwürdigkeit) / Stoffe, Bauteile / Ausführung (Verpflanzverfahren, Vorbereitende Maßnahmen, Verpflanzarbeiten – Verpflanzzeit, Baumentnahme, Transport, Pflanzarbeiten) / Abnahme / Anwachspflege (Wässern, Düngen) / Mängelansprüche / Prüfungen (Voruntersuchung, Eignungsprüfung, Kontrollprüfung, Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers) / Nebenleistungen, Besondere Leistungen / Abrechnung
13,00 €*
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